Unklare Zinsanpassungsklausel
Im Rahmen eines Darlehensvertrages wurde eine Zinsanpassung mit folgender Klausel geregelt: ‚Bei wesentlichen Schwankungen des Kapitalmarktes behalten wir uns änderungen vor‘. Die Bank nahm diese Vereinbarung zum Anlass, die Kreditzinsen wegen gestiegener Refinanzierungszinsen zu erhöhen. Der Kreditnehmer wendete hiergegen ein, eine vorangegangene Zinssenkung zu seinen Gunsten sei unterblieben.
Eine Klausel, die eine Zinsanpassung von Schwankungen des Kapitalmarktes abhängig macht, ist nur so auszulegen, dass sie nicht nur das Recht der Bank zur Erhöhung der Zinsen enthält, sondern ebenso eine Verpflichtung zu einer Herabsetzung der Zinsen für den Fall, dass das Zinsniveau sinkt und sich demzufolge die Refinanzierungskonditionen der Bank verbessern. Der Kreditnehmer konnte daher die wegen der unterbliebenen Zinssenkung zuviel gezahlten Zinsen zurückfordern.
Urteil des AG Ibbenbüren vom 12.04.1996
3 C 910/95
NJW-RR 1997, 239