Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unklare Formulierung eines Gewährleistungsausschlusses

Unklare Formulierung eines Gewährleistungsausschlusses

Die Klausel in einem ebay-Angebot wichtige Info, es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie” stellt nach Auffassung des Amtsgerichts Kamen einen wirksamen Gewährleistungsausschluss dar.1. Hinweis: Eine derartigeFormulierung ist mehr als riskant. Andere Gerichte hätten die Frage des wirksamen Gewährleistungsausschlusses möglicherweise anders beurteilt. Eine klare und weniger hochtrabende Formulierung, wie z. B. der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, hätte gleich für Klarheit gesorgt und einen langwierigen Rechtsstreit vermieden.

2. Hinweis: Seit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 ist ein Gewährleistungsausschluss bei Kaufverträgen zwischen Händler und Verbraucher nicht mehr möglich. In diesem Fall ging es jedoch um einen Verkauf durch eine Privatperson.

Urteil des AG Kamen vom 03.11.2004

3 C 359/04

Pressemitteilung des AG Kamen

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