Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
“Unglaubliche Weihnachtsüberraschung”
Der Werbeslogan ‘unglaubliche Weihnachtsüberraschung’ in Verbindung mit der Schlagzeile ‘jetzt zum halben Preis!’ enthält nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken die Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung. Der verklagte Schuhmarkt wurde zur Unterlassung der beanstandeten Werbung verurteilt.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.08.1997
1 U 351/97-79
NJWE-WettbR 1998, 81