Urteil
01.07.2008
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Unfallschäden verschwiegen
Wird dem Autokäufer ein größerer Unfallschaden verschwiegen, ist der Kaufvertrag ungültig. Der Verkäufer muß den Kaufpreis zurückzahlen. Dies kann auch den Vor-Vorbesitzer treffen. Ein Autobesitzer hatte sein Auto an einen Händler verkauft. Er verschieg einen reparierten Rahmenschaden. Der Händler hat das Fahrzeug wiederum weiterverkauft, versäumte aber vor Weiterverkauf, das Fahrzeug pflichtgemäß technisch zu überprüfen. Das Landgericht Traunstein verurteilte letztlich beide zur Rückzahlung des letzten Kaufpreises.
Urteil Landgereicht Traunstein, Az: 7 0 3897/98