Urteil
01.07.2008
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Unbefugte Kreditaufnahme durch den Verwalter
Ein Wohnungseigentumsverwalter ist ohne Bevollmächtigung nicht berechtigt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kredit aufzunehmen. Er kann daher von der Bank persönlich auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Die Haftung des Verwalters nach § 179 BGB steht jedoch einer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft, der das Darlehen auch tatsächlich zugeflossen ist, durch die Bank nicht entgegen.
Urteil des OLG Celle vom 05.04.2006
3 U 265/05
OLGR Celle 2006, 349