Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unbefugte Kreditaufnahme durch den Verwalter

Unbefugte Kreditaufnahme durch den Verwalter

Ein Wohnungseigentumsverwalter ist ohne Bevollmächtigung nicht berechtigt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kredit aufzunehmen. Er kann daher von der Bank persönlich auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Die Haftung des Verwalters nach § 179 BGB steht jedoch einer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft, der das Darlehen auch tatsächlich zugeflossen ist, durch die Bank nicht entgegen.

Urteil des OLG Celle vom 05.04.2006

3 U 265/05

OLGR Celle 2006, 349

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