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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unbefugte Abwassereinleitung in Wegeseitengraben

Unbefugte Abwassereinleitung in Wegeseitengraben

Ein Grundstückseigentümer ist nicht ohne weiteres berechtigt, von seinem Grundstück aus Abwasser in einen auf dem Grund der Gemeinde verlaufenden Wegeseitengraben einzuleiten. Dies gilt – so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – auch für die Einleitung von Regenwasser.

Die Kommune ist daher berechtigt, für die Abwassereinleitung ein Entgelt zu erheben oder diese ganz zu untersagen.

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 27.05.2003
15 A 2182/03
Hausbesitzerzeitung Heft 6/2004, Seite 11

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 27.05.2003

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