Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unaufgeforderte Telefaxwerbung bleibt unzulässig
Nach ständiger Rechtsprechung ist Telefaxwerbung wettbewerbswidrig, wenn zwischen Absender und Empfänger keine Geschäftsverbindung besteht und der Absender auch nicht von einer mutmasslichen Einwilligung des Empfängers ausgehen kann.
Das Oberlandesgericht Oldenburg stellt nun klar, dass sich an dieser rechtlichen Beurteilung auch dadurch nichts ändert, dass es nach dem neuesten Stand der Technik möglich ist, die Empfangnahme von unaufgeforderten Telefaxen durch das Gerät auszuschalten.
Urteil des OLG Oldenburg vom 27.11.1997
1 U 101/97
Computer und Recht 1998, 288