Urteil
01.07.2008
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Umgestaltung des Treppenhauses zur Garderobe
Nicht selten werden Treppenhäuser in Eigentumswohnanlagen zum Abstellen von Schuhschränkchen oder anderen Garderobeneinrichtungen zweckentfremdet. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass dies von der Eigentümergemeinschaft nicht hingenommen werden muß. DasAnbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Beschluss des OLG München vom 15.03.2006 34 Wx 160/05 OLGR München 2006, 541 RdW 2006, 607 MDR 2007, 82