Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Umfang der Auskunftspflicht bei Lohnpfändung

Umfang der Auskunftspflicht bei Lohnpfändung

Hat ein Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet und wurde in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der laufenden Lohnabrechnungen angeordnet, muss dieser außer den laufenden Lohnabrechnungen auch die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herausgeben. Der Gläubiger hat ein berechtigtes Interesse daran, die Einkommensentwicklung des Schuldners über mehrere Monate zu beobachten.

Beschluss des BGH vom 20.12.2006

VII ZB 58/06

NJW 2007, 606

MDR 2007, 607

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€