Teurer Fax-Abruf-Service
Eine Zeitung machte mit Hilfe von kaum zu übersehenden Anzeigen darauf aufmerksam, daß sie neuerdings einen Fax-Abruf-Service für Finanzfragen eingerichtet hatte, der unter einer 0190-Nummer zu erreichen war. Was jedoch nicht in der Anzeige stand, war, wie viel dieser Service kostete: Nämlich 2,42 DM in der Minute. Eine Wettbewerbszentrale teilte dies dem Gericht mit und forderte, daß es von der Zeitung verlangen müsse, diese Anzeigen in der bisherigen Form nicht weiter zu veröffentlichen. Genau das tat dann auch der zuständige Richter. Denn er war der Meinung, daß das Schalten dieser Anzeigen nicht mehr nur als Werbung angesehen werden kann, sondern daß es hier bereits darum ging, eine Dienstleistung zu offerieren. Weiterhin sei es unerläßlich, daß den potentiellen Kunden mitgeteilt wird, daß 0190-Nummern wesentlich teurer sind als die üblichen Nummern.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main; Az.: 6 W 163/98