Urteil
01.07.2008
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Auch teurer Firmenwagen absetzbar
Welche Betriebsausgaben notwendig und zweckmäßig sind, unterliegt nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts grundsätzlich der Entscheidung des Unternehmens. Die Finanzbehörde ist danach nicht berechtigt, für die Anschaffungskosten eines Firmenwagens eine Obergrenze anzusetzen. Ein Unternehmer kann daher auch einen Luxuswagen (hier Mercedes Roadster 500 SL) für über 150.000 DM von der Steuer absetzen. Das Finanzamt wollte lediglich 90.000 DM berücksichtigen.
Urteil des Niedersächsischen FG; Az.: 6 K 547/95