Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Telefonsex-Verträge sind sittenwidrig
Der Bundesgerichtshof sorgte bei der bislang unterschiedlichen Rechtsauffassung der Gerichte nunmehr für Klarheit: Rechtsgeschäfte, die sich direkt oder indirekt mit Telefonsex befassen, sind sittenwidrig. Dies gilt auch für Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Verträgen über Telefonsex stehen (z. B. Darlehensvertrag).
BGH vom 09.06.1998; Az.: XI ZR 192/97