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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Telefonsex-Verträge sind sittenwidrig

Telefonsex-Verträge sind sittenwidrig

Der Bundesgerichtshof sorgte bei der bislang unterschiedlichen Rechtsauffassung der Gerichte nunmehr für Klarheit: Rechtsgeschäfte, die sich direkt oder indirekt mit Telefonsex befassen, sind sittenwidrig. Dies gilt auch für Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Verträgen über Telefonsex stehen (z. B. Darlehensvertrag).

BGH vom 09.06.1998; Az.: XI ZR 192/97

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