Urteil
01.07.2008
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Telefaxwerbung aus dem Ausland
Telefaxwerbung gegenüber Endverbrauchern ohne vorheriges Einverständnis ist generell als wettbewerbswidrig und damit unzulässig anzusehen.
Dies gilt nach einem Urteil des Landgerichts Berlin auch dann, wenn die Telefaxwerbung von einem ins Ausland verlagerten werbenden Unternehmen veranlaßt wird.
Urteil des LG Berlin vom 11.04.1997
15 O 447/96
RdW Heft 15/97, Seite V