Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

T-Shirt mit Aufdruck einer Traditionsmarke

T-Shirt mit Aufdruck einer Traditionsmarke

Wer zur Herstellung von Waren mit nostalgischem Charakter Traditionsmarken verwenden will, sollte sich vorher versichern, ob hieran (noch) Markenrechte bestehen. Die deutsche Wort/Bildmarke Ahoj-Brause ist eine bekannte Marke i. S. d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 Markengesetz und kann daher vom Markeninhaber auch für Waren außerhalb des Warenähnlichkeitsbereichs (hier Textilien) lizenziert werden.

Somit stellt die Verwendung der Marke Ahoj-Brause” auf der Frontseite eines im Übrigen unbedruckten weißen T-Shirts einen Markenrechtsverstoß dar. Der durch den Vertrieb mit den unrechtmäßig bedruckten T-Shirts erzielte Gewinn ist allein auf die Kennzeichenverletzung zurückzuführen und ohne Abschlag als Schadensersatz an den Markeninhaber zu leisten.

Urteil des OLG Hamburg vom 20.01.2005

5 U 38/04

NJW Heft 24/2005, Seite XIV

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