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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Streupflicht an Feiertagen

Streupflicht an Feiertagen

Die Streupflicht einer Gemeinde beginnt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht vor 9 Uhr. Dies gilt auch für verkehrswichtige und / oder gefährliche Straßenabschnitte.

Urteil des OLG Oldenburg vom 28.09.2001

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