Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Streit über erfolgte Zahlung

Streit über erfolgte Zahlung

Im Nachtrag zu einem notariellen Kaufvertrag wurde – ebenfalls notariell beurkundet – folgendes niedergelegt: Eine erste Rate des Kaufpreises von 148.000 DM wurde vom Käufer bereits direkt an den Verkäufer erbracht. Der Restkaufpreis von 250.000 DM ist fällig und zahlbar …’. Später stritten die Vertragsparteien darüber, ob die erste Rate tatsächlich bereits erbracht wurde.

Grundsätzlich ist der Käufer verpflichtet, eine erbrachte Zahlung zu beweisen. Die Beweislast kehrt sich jedoch um, wenn – wie hier – eine (angeblich) erfolgte Zahlung notariell beurkundet wurde. Bei einer notariellen Beurkundung erstreckt sich die Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung der Urkunde auf alle Erklärungen, die eine Regelung enthalten, d.h. Rechtswirkungen erzeugen. Dementsprechend ist nach dem Inhalt des beurkundeten Vertrages davon auszugehen, daß der Käufer den Kaufpreis bereits erbracht hat. Behauptet hingegen der Verkäufer die inhaltliche Unrichtigkeit der Urkunde, so muß er die behauptete Zahlung durch entsprechenden Beweis widerlegen.

BGH vom 19.06.1998; Az.: V ZR 133/97

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