Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Streit über erforderliche Flugpreisangaben nun entschieden

Streit über erforderliche Flugpreisangaben nun entschieden

Der Bundesgerichtshof hat nun in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschutzorganisationen und einer deutschen Fluggesellschaft ein Machtwort gesprochen. Wie schon eine Reihe von Obergerichten entschieden die Kalsruher Richter, dass Fluggesellschaften in ihrer Werbung den Ticketpreis inkl. Sicherheits- und Passagiergebühren bzw. Flughafensteuern angeben müssen.

Die Angabe dieser Abgaben und Gebühren bloß in einer Fußnote der Werbung stellt einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Passagier- und Sicherheitsgebühren bzw. Flughafensteuern fallen stets zwangsläufig an und müssen vom Kunden an die Fluggesellschaft bezahlt werden. Sie sind somit auch ein notwendiger Bestandteil des Ticketpreises und daher im Endpreis mit anzugeben.

Beschluss des BGH vom 30.03.2000
I ZR 107/99

RdW Heft 10/2000, Seite V

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