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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Strafe für leeres Wahlversprechen

Strafe für leeres Wahlversprechen

Ein französischer Kommunalpolitiker versprach im Wahlkampf großmundig, 316 Arbeitsplätze durch den Bau eines Freizeitparkes zu schaffen. In Wirklichkeit hatte das zuständige Regionalparlament das Projekt ‘Freizeitpark’ längst zu den Akten gelegt.

Der Politiker gewann die Wahl. Zur Schaffung der versprochenen Arbeitsplätze kam es natürlich nicht. Wegen der Wahlwerbung mit nachweislich unrealistischen Versprechungen verurteilte das zuständige Gericht den Politiker zu einer Geldstrafe von 9.000 DM und zum Verlust des Mandats.

über die Berufung des Verurteilten ist noch nicht entschieden worden.

SZ vom 04.07.1996

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