Urteil
01.07.2008
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Steuerrechtliche Behandlung eines Forderungsverzichts
Verzichtet ein Gesellschafter auf die Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens, so führt dies nach Auffassung des Bundesfinanzhofs auch dann zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der verbleibenden Forderung, wenn das Darlehen vor dem Verzicht kapitalersetzenden Charakter hatte.
Beschluss des BFH vom 16.05.2001; Az.: I B 143/00