Urteil
01.07.2008
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Diebstahl eines Firmenfahrzeugs auf Privatfahrt keine Betriebsausgabe
Für die steuerrechtliche Behandlung des Diebstahls eines Firmenfahrzeugs ist maßgeblich, ob der Vermögensschaden anlässlich einer Betriebs- oder Privatfahrt eingetreten ist. Wird ein zum Betriebsvermögen gehörender Firmen-Pkw während einer rein privaten Nutzung entwendet, so ist der Vermögensverlust der privaten Nutzung zuzurechnen und kann nicht als Betriebsausgabe in Ansatz gebracht werden. Der Bundesfinanzhof wendet insoweit die gleichen Grundsätze wie bei Unfällen mit betrieblichen Fahrzeugen auf privaten Fahrten an.
Urteil des BFH vom 18.04.2007
XI R 60/04