Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Beschluss zum Diebstahl von geringwertigen Sachen

Beschluss zum Diebstahl von geringwertigen Sachen

Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen wird nach § 248a StGB nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Die Gerichte gingen bislang überwiegend von einer Wertgrenze von 25 EUR aus. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Grenze für die Geringwertigkeit einer Sache nun auf 50 EUR festgelegt.

Beschluss des OLG Hamm vom 18.07.2003
2 Ss 427/03
ZAP EN-Nr. 695/2003

Beschluss des OLG Hamm vom 18.07.2003

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€