Steuerersparnis bei Immobilienkauf
Eine Immobilienfirma muß ihren Kunden eine solide Berechnung der zu erwartenden Steuerersparnis erstellen, insbesondere dann, wenn die Steuerersparnis ein kaufentscheidender Grund ist.
Der Kläger entschloß sich zum Erwerb eines Hauses, nachdem ihm die Immobilienfirma, über die er das Geschäft tätigte, eine Rechnung über die zu erwartende Steuerersparnis aufstellte. Zwölf Monate später stellte der Kläger fest, dass er wesentlich mehr Steuern zahlen mußte, als aus der besagten Rechnung hervorgegangen war. Der BGH entschied, dass die Immobilienfirma dem Käufer den entstandenen Schaden ersetzen muß, weil der Mann das Haus nicht gekauft hätte, wenn er gewußt hätte, welche Steuerlast letztendlich wirklich auf ihn zukommen würde.
Bundesgerichtshof; Az.: V ZR 344/97