Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Steuererklärung über Computer
Immer mehr Steuerpflichtige erstellen ihre Steuererklärung mittels eines Computerprogramms, das dann die fertige Steuererklärung über den angeschlossenen Drucker ausdruckt. Die Finanzämter müssen ausgedruckte Formulare akzeptieren. Damit entfällt das lästige übertragen der Daten auf die Originalformulare.
Die ausgedruckten Formulare müssen jedoch beidseitig bedruckt sein und zusammengeheftet werden.
Anweisung der OFD Münster
0-2200-1-St 32-1
DM Heft 2/97, Seite 121