Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Bei Steuererklärung an Spenden denken
Wer bei seiner Steuererklärung vergessen hat, während des Veranlagungszeitraums getätigte Spenden aufzuführen, hat keine Chance, diese Ausgaben nachträglich berücksichtigen zu lassen. Ein bereits bestandskräftiger Steuerbescheid kann wegen einer vergessenen Spendenicht mehr geändert werden.
Urteil des Niedersächsischen FG vom 31.03.2005
3 K 165/04
Pressemitteilung des Niedersächsischen FG