Urteil
01.07.2008
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Steuererklärung auf selbst gefertigtem Vordruck
Das Finanzamt darf eine Steuererklärung nicht deshalb zurückweisen, weil sie auf einem vom Steuerpflichtigen einseitig privat gedruckten oder fotokopierten Vordruck der Einkommensteuererklärung abgegeben wurde. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Steuererklärung ist lediglich, dass die Kopien dem amtlichen Muster entsprechen.
Urteil des BFH vom 22.05.2006
VI R 15/02
Pressemitteilung des BFH