Urteil
01.07.2008
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Spekulationsverluste als Betriebsausgabe
Spekulationsverluste aus Devisengeschäften können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies gilt nach einem (allerdings noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn das Finanzgeschäft riskant war und es nicht nur um eine Kurssicherung ging.
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 15.05.1996
12 K 314/92
DM Heft 3/97, Seite 122