Bankhaftung bei finanzierter Kapitalanlage
Nimmt ein Anleger einen Kredit auf, um ein Anlagegeschäft zu finanzieren, haftet die kreditgebende Bank in der Regel nicht für Spekulationsverluste, die ihr Kunde z. B. durch unzureichende Prospektangaben über die Kapitalanlage erleidet.
Anders war jedoch der vom Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheidende Fall zu beurteilen. Hier hatte ein Mitarbeiter der Bank beide Verträge, also über die Kapitalanlage und den zu gewährenden Kredit für den Kunden vorbereitet. Nach Auffassung des Gerichts lag deshalb ein so genanntes verbundenes Geschäft vor. Da wirtschaftlich zwischen Kapitalanlage und Kreditvertrag eine Einheit bestand, haftete auch die Bank für die unzureichenden Prospektangaben der Anlagegesellschaft und den dadurch eintretenden Spekulationsverlust.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.02.2001; Az.: 9 U 117/00