Urteil
01.07.2008
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Sitzverlegung einer deutschen GmbH ins Ausland
Die Gesellschafterversammlung einer deutschen GmbH beschloss, den Verwaltungssitz der Gesellschaft nach Luxemburg zu verlegen und die Gesellschaft in eine GmbH luxemburgischen Rechts umzuwandeln.
In einem derartigen Fall führt die Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland zur Auflösung der deutschen Gesellschaft. Die Verlegung kann auch nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
Beschluss des OLG Hamm vom 30.04.1997
15 W 91/97
NJW-RR 1998, 615