Urteil
01.07.2008
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Keine Stammeinlagenüberprüfung bei Sitzverlegung einer GmbH
Das Registergericht ist grundsätzlich nicht befugt, anlässlich eines Antrags auf Eintragung der Sitzverlegung einer GmbH die freie Verfügbarkeit der (ursprünglich eingezahlten) Stammeinlagen zu überprüfen.
Ferner darf das Registergericht die Eintragung der Sitzverlegung nicht mit der Begründung verweigern, dass die Angaben im Gesellschaftsvertrag betreffend den übernehmer der Stammeinlage nicht mehr der aktuellen Sachlage entsprechen.
Beschluss des LG Koblenz vom 11.02.1998
4 HT 1/98
Betriebs-Berater 1998, 660
Der Betrieb 1998, 874
NJW-RR 1998, 1411