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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Sicherheitsleistung bei Verkehrsvergehen in Belgien

Sicherheitsleistung bei Verkehrsvergehen in Belgien

Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ist eine Regelung in Belgien unzulässig, nach der Ausländer eine hohe Sicherheitsleistung hinterlegen müssen, wenn sie nicht sofort eine Geldbuße wegen eines Verkehrsvergehens bezahlen, sondern sich für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entscheiden. Durch eine solche Regelung werden Ausländer in unzumutbarer Weise diskriminiert. Ihnen wird es erheblich erschwert, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen.

Europäischer Gerichtshof (v. 23.01.1997); Az.: Rs. C-29/95

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