Urteil
01.07.2008
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Sicherheitsleistung bei Verkehrsvergehen in Belgien
Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ist eine Regelung in Belgien unzulässig, nach der Ausländer eine hohe Sicherheitsleistung hinterlegen müssen, wenn sie nicht sofort eine Geldbuße wegen eines Verkehrsvergehens bezahlen, sondern sich für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entscheiden. Durch eine solche Regelung werden Ausländer in unzumutbarer Weise diskriminiert. Ihnen wird es erheblich erschwert, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen.
Europäischer Gerichtshof (v. 23.01.1997); Az.: Rs. C-29/95