Urteil
01.07.2008
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Schutz vor bissigem Hund im Eilverfahren
Für das Landgericht Mainz genügt allein der Verdacht, ein Schäferhund habe ein Kind gebissen, im Eilverfahren anzuordnen, dass das Tier nur noch an der Leine das Haus verlassen darf. Dies reicht jedoch zum Schutz der Allgemeinheit auch aus, meinten die Richter und lehnten die Anordnung eines Maulkorbes als weitergehende Maßnahme ab.
Beschluss des LG Mainz
1 L 56/05.MZ
Wirtschaftswoche Heft 13/2005, Seite 121