Schutz des Geschäftskontos vor Pfändung
Vor der Pfändung wegen Einkommenssteuerrückständen des Geschäftskontos eines Unternehmers muss die Finanzbehörde prüfen, inwieweit eine Vollstreckung von Sachwerten (z. B. Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände) Erfolg haben könnte.
Wegen der weitreichenden Folgen einer Pfändung des Geschäftskontos, wie finanziellen Problemen bei der Bezahlung von Löhnen und Rechnungen sowie der Gefährdung der Kreditwürdigkeit, gebietet es der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zunächst weniger einschneidende Vollstreckungsmassnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Das Finanzgericht Brandenburg gab im Ergebnis dem Antrag des Unternehmers auf Aussetzung der Vollstreckung statt.
Beschluss des FG Brandenburg
1V 1658/98 KV
NJW Heft 38/1998, Seite XLII