Urteil
01.07.2008
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Schuldanerkenntnis durch vorbehaltlose Abschlagszahlung
Wer an einen Bauhandwerker vorbehaltlos mehrere Abschlagszahlungen leistet, kann sich nach Erhalt der Schlussrechnung nicht pauschal darauf berufen, keinen Auftrag erteilt zu haben. Vielmehr muss der Auftraggeber in diesem Fall im Einzelnen darlegen, welche Arbeiten von dem abgeschlossenen Vertrag angeblich nicht abgedeckt sind. Die Abschlagszahlungen stellen ein Anerkenntnis des bestehenden Vertrages dar.
Urteil des OLG Köln vom 11.04.2006
22 U 204/05
OLGR Köln 2006, 597