Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Schleichwerbung im Rundfunk
Wie die jüngsten Skandale um Fernsehmoderatoren zeigen, ist das Thema „Schleichwerbung“ in der Medienwelt aktueller denn je. Das Kammergericht Berlin hatte sich nun mit einem Fall im Bereich des Rundfunks zu befassen. Strahlt ein lokaler Rundfunksender in seinem Programmteilein Interview mit einem Unternehmensinhaber als redaktionellen Beitrag aus, kann darin eine unzulässige „Schleichwerbung” zu sehen sein, wenn der Radiomoderator am Anfang und am Ende des Interviews das Unternehmen werbemäßig anpreist und die Hörer ausdrücklich zum Besuch des Geschäfts auffordert.
Beschluss des KG Berlin vom 29.07.2005
5 W 85/05
KGR Berlin 2005, 825