Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
„Scheckheftgepflegtes“ Gebrauchtfahrzeug
Der Umstand, ob ein gebrauchter Pkw regelmäßig nach den Vorgaben des Scheckheftes des Herstellers gepflegt und gewartet wurde, ist beim Gebrauchtwagenkauf ein wesentliches wertbildendes Merkmal.
Sagt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer beim Verkaufsgespräch zu, der Wagen sei „scheckheftgepflegt“, obwohl dies nicht der Fall ist, ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Urteil des LG Paderborn vom 20.10.1999; 4 O 343/99