Schadensersatz für Steuerschaden bei verspäteter Gehaltszahlung
Einem Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt. In einem langwierigen Kündigungsschutzprozess stellte das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest. Der Arbeitgeber erklärte sich daraufhin bereit, den gekündigten Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Die Gehaltsnachzahlung in Höhe von 160.000 DM erfolgte jedoch erst im darauffolgenden Jahr. Da der Arbeitnehmer diese Nachzahlung neben seinem regulären Gehalt erhielt, legte das Finanzamt einen höheren Steuersatz zugrunde. Der Arbeitnehmer verlangte von seinem Arbeitgeber den Ersatz der dadurch eingetretenen Steuermehrbelastung.
Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, daß bei einer rechtzeitigen Leistung des Nachzahlungsbetrages im Vorjahr 30.000 DM weniger Einkommenssteuer angefallen wäre. Wegen der vom Arbeitgeber verschuldeten verspäteten Auszahlung muß dieser dem Arbeitnehmer die angefallene Steuermehrbelastung erstatten.
Urteil des BAG, 8 AZR 633/96, NJW Heft 43/1998, Seite XLVI