Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Schadensersatz bei falscher Bonitätsauskunft

Schadensersatz bei falscher Bonitätsauskunft

Erteilt eine Auskunftei in einer Bonitätsprüfung einer Firma, die in Wirklichkeit über hohe Bankguthaben verfügt, schuldhaft die unzutreffenden Auskünfte, das Unternehmen habe „Verbindlichkeiten in unbekannter Höhe“, „gelegentliche Zielüberschreitungen“ (Kontoüberziehung) und die Bonität liege weit unter der Kreditlinie, macht sich die Auskunftei wegen Kreditgefährdung gemäß § 824 BGB schadensersatzpflichtig.

Urteil des AG Hamburg – St. Georg vom 05.09.2006

914 C 629/05

NJW Heft 9/2007, Seite XII

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