Urteil
01.07.2008
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Schadensersatz bei falscher Bonitätsauskunft
Erteilt eine Auskunftei in einer Bonitätsprüfung einer Firma, die in Wirklichkeit über hohe Bankguthaben verfügt, schuldhaft die unzutreffenden Auskünfte, das Unternehmen habe „Verbindlichkeiten in unbekannter Höhe“, „gelegentliche Zielüberschreitungen“ (Kontoüberziehung) und die Bonität liege weit unter der Kreditlinie, macht sich die Auskunftei wegen Kreditgefährdung gemäß § 824 BGB schadensersatzpflichtig.
Urteil des AG Hamburg – St. Georg vom 05.09.2006
914 C 629/05
NJW Heft 9/2007, Seite XII