Kapitalanlage: Schadensersatz bei falschen Prüfberichten
Die Investoren eines Kapitalanlagemodells müssen sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Testaten eines im Auftrag der Anlagegesellschaft eingeschalteten Wirtschaftsprüfers verlassen können. Bricht ein Kapitalanlagesystem zusammen und wurden Investoren durch falsche Testate zu Geldanlagen verleitet, haftet der Wirtschaftsprüfer für den entstandenen Schaden.
Hat es der Wirtschaftsprüfer übernommen, die Einzahlung der Anleger und die Mittelverwendung regelmäßig zu überprüfen, diese Kontrolle tatsächlich jedoch nicht im versprochenen Umfang durchgeführt, in seinen Prüftestaten aber gleichwohl die Ordnungsgemäßheit des Geldflusses und der Mittelverwendung bestätigt, haftet er späteren Anlegern auf Schadensersatz, wenn diese im Vertrauen auf die Richtigkeit früherer Testate Geldanlagen getätigt haben und der Wirtschaftsprüfer hiermit rechnen musste.
Urteil des BGH vom 26.09.2000; Az.: X ZR 94/98