Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Rundfunkgebühr bei Zweitgeräten
Die Erhebung einer Rundfunkgebühr für ein Autoradio im Geschäftswagen ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch dann nicht zu beanstanden, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird.
Die Klage eines betroffenen Autobesitzers blieb durch alle Instanzen erfolglos.
Beschluss des BVerwG vom 06.02.1996
6 B 72/95
RdW Heft 10/96, Seite V