Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Rundfunkgebühren in Hotelbadezimmern

Keine Rundfunkgebühren in Hotelbadezimmern

Wie die öffentlichen Rundfunkanstalten versuchen, Gebühren zu schinden, zeigt folgender Fall: Das Sheraton-Hotel am Frankfurter Flughafen hatte in 450 Hotelbadezimmern Lautsprecher installiert, die vom Radio des Hotelzimmers aus betrieben wurden. Für die Rundfunkgeräte in den Hotelzimmern wurden auch die Rundfunkgebühren entrichtet.

Für die nicht angemeldeten Zimmerlautsprecher verlangte die GEZ eine satte Nachzahlung von fast 24.000 DM.

Vor dem Verwaltungsgericht zogen jedoch die öffentlichen Rundfunkbetreiber den Kürzeren. Das Gericht sah Hotelzimmer und Badezimmer als räumliche Einheit an, so dass die Badezimmerlautsprecher mit dem jeweiligen Radio eine ‘einheitliche Hörstelle’ bildeten und somit keiner gesonderten Gebührenpflicht unterliegen.

Urteil des VG Frankfurt am Main vom 03.05.1995
14 E 3878/94

NJW 1995, 3269

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