Urteil
01.07.2008
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Rückstellung bei drohendem Vertragsrücktritt
Anfang 1995 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass ein Unternehmer, der mit der Rückabwicklung eines Kaufvertrages rechnen muss, entsprechende Rückstellungen für die drohende Rückzahlung des Kaufpreises machen kann. In einem bundeseinheitlichen Erlass weist das Finanzministerium Baden-Württemberg daraufhin, dass dieses Urteil über den entschiedenen Fall hinaus zunächst nicht angewendet werden soll. Beim BFH sind derzeit zwei weitere vergleichbare Verfahren anhängig, die zunächst abgewartet werden müssen.
Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 02.06.1997
3 S 2137/40
RdW 1997, Seite 429