Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Rückgaberecht zulässig
Die Zusage eines Einzelhändlers an seinen Kunden, er werde gekaufte Artikel innerhalb von 14 Tagen gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurücknehmen, ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Zumindest bei Elektrogeräten ist in einem Rückgaberecht keine unzulässige Zugabe zu sehen, wenn es sich im angemessenen Rahmen hält und für den Kunden als nachvollziehbarer Ausgleich für das Risiko eines Fehlkaufs darstellt.
Urteil des BGH; Az.: I ZR 201/98