Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Rückgaberecht bei Kauf eines defekten Radarwarngerätes wegen Sittenwidrigkeit

Kein Rückgaberecht bei Kauf eines defekten Radarwarngerätes wegen Sittenwidrigkeit

Nach einer Entscheidung des Landgerichtes München I kann der Käufer eines Radarwarngerätes vom Verkäufer nicht den Kaufpreis zurückverlangen, wenn dieses fehlerhaft arbeitet. Er kann selbst dann den Kaufpreis nicht zurückverlangen, wenn ein Rückgaberecht vereinbart wurde. Nach Auffassung des o.g. Gerichtes muß sich der Käufer hier vorhalten lassen, daß er durch den Kauf eines solchen Gerätes selbst sittenwidrig gehandelt hat. Aus der Regelung des § 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt sich, daß er den Kaufpreis aufgrund seines eigenen sittenwidrigen Handelns nicht zurückverlangen kann.

Landgericht München I (v. 30.04.1996); Az.: 20 S 3039/96

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€