Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Rückgabe einer bankfinanzierten „Schrottimmobilie“
Ein Anleger (Verbraucher), der zur Finanzierung einer überteuerten Immobilie einen Kredit bei einer Bank aufgenommen hat, muss diesen nicht zurückzahlen, wenn er nicht über sein Widerrufsrecht für den zu Hause mit einem Vertreter eines Immobilien-Strukturvertriebs abgeschlossenen Vertrag aufgeklärt worden ist. Das Oberlandesgericht Bremen verneinte in diesem Fall den Darlehensanspruch der Bank und räumte dem Kunden das Recht ein, die erworbene „Schrottimmobilie zurückzugeben.
Urteil des OLG Bremen vom 02.03.2006
2 U 20/02
NJW Heft 15/2006, Seite X