Reiseveranstalter darf 20 Prozent Anzahlung verlangen
Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage einer Verbraucherzentrale ab, die meinte, die durch einen Reiseveranstalter von Pauschalreisenden verlangten Anzahlungen von 20 Prozent des Gesamtpreises seien unangemessen hoch. Das Gericht hielt hier eine Überschreitung der ansonsten üblichen Grenze von 10 Prozent für gerechtfertigt, da sich der Reiseveranstalter angesichts der selbst eingegangenen Verpflichtungen z. B. mit Fluggesellschaften und Hotels darauf verlassen können muss, dass es der Kunde mit seiner Buchung ernst meint. In einem Massengeschäft wie bei Pauschalreisen hat der Veranstalter in der Regel keine Möglichkeit, die Bonität des Kunden vorab zu prüfen.
Urteil des OLG Köln
16 U 12/05
Handelsblatt vom 13.04.2005