Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Reiseveranstalter muss auf Verkaufsveranstaltung hinweisen

Reiseveranstalter muss auf Verkaufsveranstaltung hinweisen

Unterlässt ein Reiseveranstalter vor Reiseantritt gegenüber seinen Kunden den Hinweis, dass während des Ausflugs- und Besichtigungsprogramms eine Verkaufsveranstaltung stattfinden wird, handelt er nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wettbewerbswidrig.Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2005

4 U 45/05

Pressemitteilung des OLG Hamm

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