Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Rechtsschutzversicherung umfasst auch Prospekthaftungsansprüche
Umfasst eine Rechtsschutzversicherung auch die Bereiche Schadensersatz und Vertragsrecht, sind darin auch Schadensersatzansprüche eines Anlegers wegen eines fehlerhaften und unzureichenden Emissionsprospekts enthalten. Der Deckungsschutz ist nur dann zu verneinen, wenn dieKapitalanlage eine selbstständige Tätigkeit eines gewerblichen Anlegers darstellt. Dies ist bei nur einzelnen Kapitalanlagen zur Vermögensbildung und Altersvorsorge nicht anzunehmen.
Urteil des BGH vom 03.05.2006
IV ZR 252/04
RdW 2006, 561
BGHR 2006, 1234