Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Prozesskostenhilfe auch für Gewerbetreibende

Prozesskostenhilfe auch für Gewerbetreibende

Einer Prozesspartei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, kann auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für Gewerbetreibende.Das Oberlandesgericht Jena stellt hierbei keine höheren Anforderungen als bei Privatpersonen. Insbesondere darf der Prozesskostenhilfeantrag eines Gewerbetreibenden nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Betrieb hätte Rückstellungen bilden können oder andere unternehmerische Entscheidungen treffen müssen, um ein etwaiges Prozessrisiko abzudecken. Auch eine Verpflichtung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann von Gewerbetreibenden nicht verlangt werden.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Prozesskostenhilfe auch für Gewerbetreibende erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Urteil des OLG Jena vom 02.01.2006

5 W 642/05

OLGR Jena 2006, 198

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€