Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Rechtsmissbrauch bei Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen

Rechtsmissbrauch bei Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen

Bei der rechtlichen Gestaltung wirtschaftlicher Vorgänge ist der Steuerpflichtige im Rahmen der Gesetze grundsätzlich frei. Er darf seine rechtlichen Verhältnisse so regeln, dass sich eine möglichst geringe Steuerlast ergibt. Eine unzulässige Umgehung ist erst dann gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.

Einen derartigen Rechtsmissbrauch nahm der Bundesfinanzhof im Fall des Verkaufs aller Anteile einer GmbH an, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Veräusserung ihre geschäftliche Tätigkeit bereits eingestellt hat, ihr gesamtes Vermögen faktisch an die Gesellschafter verteilt ist und der mit dem Erwerber der Anteile vereinbarte ‚Kaufpreis‘ durch übernahme der Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschafter gegenüber der GmbH zu entrichten ist. Eine derartige Konstellation stellt eine unzulässige Umgehung der Versteuerung des Liquidationserlöses nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar.

Urteil des BFH vom 07.07.1998
VIII R 10/96

GmbHR 1999, 38

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