Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Rechtsanwälte und Werbung

Rechtsanwälte und Werbung

Rechtsanwälte dürfen sich selbst nicht anpreisen, wenn der Slogan keine sachlichen Informationen enthält.
Eine Kanzlei schaltete eine Anzeige mit dem Spruch “Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe” in diversen Anzeigeblättern. Das Oberlandesgericht Köln wertete dies nicht mehr als berufsrechtlich zulässige Sachinformation. Vielmehr stellt der Slogan nach Auffassung der Richter eine Qualitätswerbung dar, ohne dabei sachliche Inhalte zu vermitteln. Somit liege ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Oberlandesgericht Köln; Az.: 6 U 66/98

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