Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Rechtsanwälte und Werbung
Rechtsanwälte dürfen sich selbst nicht anpreisen, wenn der Slogan keine sachlichen Informationen enthält.
Eine Kanzlei schaltete eine Anzeige mit dem Spruch “Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe” in diversen Anzeigeblättern. Das Oberlandesgericht Köln wertete dies nicht mehr als berufsrechtlich zulässige Sachinformation. Vielmehr stellt der Slogan nach Auffassung der Richter eine Qualitätswerbung dar, ohne dabei sachliche Inhalte zu vermitteln. Somit liege ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Oberlandesgericht Köln; Az.: 6 U 66/98